Sachkunde

Wie bei vielen Dingen kommt man auch im Tierschutz nicht um gesetzliche Vorgaben vorbei. Für die sichere und gemäß den europäischen und deutschen gesetzlichen Vorgaben Einreise der Fellnasen sorgen wir.

 

Hier angekommen, gelten für einige der Fellnasen spezielle Vorgaben, die von den übernehmenden Familien erfüllt werden müssen. Das variiert von Bundesland zu Bundesland und wir sind von den zuständigen Vetrerinäramtern angehalten entsprechende Informationen weiterzugeben. Das tun wir gerne bereits in den Gesprächen während der Vorkontrollen und weisen ebenso in unseren Schutzverträgen darauf hin. Zusätzlich hierzu möchten wir euch hier weitere Unterstützung bieten.

 

Da wir in Nordrhein Westfalen unsere "Basis" haben, möchten wir zunächst auf die in diesem Bundesland geltenden Vorgaben eingehen und Hilfestellung leisten. Für Hunde die eine Schulterhöhe von 40 cm und / oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten benötigt der Halter eine entsprechende Sachkundebescheinigung.

Diese kann bei eingetragenen Veterinärmedizinern abgelegt werden.

 

Zudem müssen diese Hunde mit Angabe der Rasse, bei Mischlingen sind zwei zu nennen, bei den zuständigen Ordnungsämtern der neuen Familien angemeldet werden.

 

Im folgendem Link sind mehr Informationen hierzu zu finden und auch Fragebögen mit Lösungsunterstützung zu finden:

 

https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung

 

Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben, versuchen wir sehr gerne diese soweit als möglich gemeinsam zu beantworten.

 

Hier zu könnte ihr uns hier kontaktieren: